Verbraucher darf Versandware ausprobieren


Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Käufern im Internet

Karlsruhe. Käufer im Internet bekommen mehr Rechte. Die Onlineanbieter müssten ihre Waren zurücknehmen und das Geld erstatten, selbst wenn diese durch das Ausprobieren wertlos geworden seien, urteilten gestern die Richter des Bundesgerichtshofs …