Sicherheitslücke entdeckt: Fremde können sogar Telefon übernehmen: Updaten Sie Ihre Fritzbox jetzt!
Erben von minderjährigen Verstorbenen haben künftig Anspruch auf die Facebook-Zugangsdaten der Kinder. Das entschied das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 17. Dezember 2015. Der auf Facebook bislang geltende „Gedenkzustand“, …
Erben von minderjährigen Verstorbenen haben künftig Anspruch auf die Facebook-Zugangsdaten der Kinder. Das entschied das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 17. Dezember 2015. Der auf Facebook bislang geltende „Gedenkzustand“, …