Autor unerwünschter Kommentare bleibt anonym
München – Auch wenn auf einer Plattform im Internet unerwünschte Kommentare über einen Nutzer zu finden sind, der Plattform-Betreiber muss keine Auskunft über die Autoren der Einträge geben. Wie das Amtsgericht in München …
München – Auch wenn auf einer Plattform im Internet unerwünschte Kommentare über einen Nutzer zu finden sind, der Plattform-Betreiber muss keine Auskunft über die Autoren der Einträge geben. Wie das Amtsgericht in München …