Steuer 2015: Die Online-Programme
Steuerzahler können für Kapitaleinkünfte keine Werbungskosten mehr geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil betrifft vor allem Steuerzahler mit höheren Kapitaleinkünften, aber insgesamt niedrigem Einkommen.
Steuerzahler können für Kapitaleinkünfte keine Werbungskosten mehr geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil betrifft vor allem Steuerzahler mit höheren Kapitaleinkünften, aber insgesamt niedrigem Einkommen.