Generell kein Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften

Steuer 2015: Die Online-Programme
Steuerzahler können für Kapitaleinkünfte keine Werbungskosten mehr geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil betrifft vor allem Steuerzahler mit höheren Kapitaleinkünften, aber insgesamt niedrigem Einkommen.