Telekommunikation: Alle müssen zustimmen / Widerspruch eines Eigentümers gegen Mobilfunkantenne war
Das Streitobjekt befand sich in luftigen Höhen, nämlich auf dem Dach eines 22-stöckigen Hochhauses.
Das Streitobjekt befand sich in luftigen Höhen, nämlich auf dem Dach eines 22-stöckigen Hochhauses.