Urteil des OLG MünchenUrteil des OLG München: Käufer muss schlechte Ebay-Bewertung zurücknehmen
Ein Ebay-Käufer ist unzufrieden mit der Ware und beschwert sich öffentlich sichtbar – zu Unrecht, wie nun ein Gericht entschied. Der Mann muss seinen Kommentar zurücknehmen.
Ein Ebay-Käufer ist unzufrieden mit der Ware und beschwert sich öffentlich sichtbar – zu Unrecht, wie nun ein Gericht entschied. Der Mann muss seinen Kommentar zurücknehmen.