Urlaubsanspruch bleibt nach Tod bestehen
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs mit seinem Tod nicht unter.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs mit seinem Tod nicht unter.