Websperren-Urteil wegen Kino.to: Österreichisches Urteil macht Provider ratlos
Österreichs oberste Richter lassen Netzsperren wie im Fall von kino.to zu. Rechteinhaber können von Providern die Sperrung von Seiten verlangen. Ein Richter wird erst dann eingeschaltet, wenn sich der Provider verklagen lässt.
Österreichs oberste Richter lassen Netzsperren wie im Fall von kino.to zu. Rechteinhaber können von Providern die Sperrung von Seiten verlangen. Ein Richter wird erst dann eingeschaltet, wenn sich der Provider verklagen lässt.