Kommentar: Badische Zeitung: Internet-Pöbeleien / Rohe Sitten im Netz Kommentar von Thomas Fricker
Der Bundesgerichtshof (hat) die anonyme Nörgelpraxis jetzt bestätigt – mit einem Argument, das sticht: Wenn die Gesetzeslage eben ist, wie sie ist, und Zivilklagen, sagen wir wegen Rufschädigung, dort nicht für gewichtig genug …
Der Bundesgerichtshof (hat) die anonyme Nörgelpraxis jetzt bestätigt – mit einem Argument, das sticht: Wenn die Gesetzeslage eben ist, wie sie ist, und Zivilklagen, sagen wir wegen Rufschädigung, dort nicht für gewichtig genug …