Medikament darf nicht den Zusatz ‚akut‘ tragen

Medikament darf nicht den Zusatz ‚akut‘ tragen
MÜNCHEN (eb). Ein Arzneimittel darf nicht einfach mit dem Namenszusatz "akut" versehen werden, so das Landgericht (LG) München. Das Gericht untersagte einem Pharmakonzern, ein Arzneimittel gegen Sodbrennen mit eben jenem Namenszusatz zu versehen, weil …