Personalrat hat Anspruch auf anonymisierte Daten
Zur Kontrolle der Arbeitszeiten reicht die Auflistung anonymisierter Daten aus. Details zu Arbeitszeiten einzelner Beschäftigter muss der Arbeitgeber dem Personalrat nicht geben. Anonymisierte Daten reichen aus, um Arbeitsbeginn, …
Zur Kontrolle der Arbeitszeiten reicht die Auflistung anonymisierter Daten aus. Details zu Arbeitszeiten einzelner Beschäftigter muss der Arbeitgeber dem Personalrat nicht geben. Anonymisierte Daten reichen aus, um Arbeitsbeginn, …