Angebot von Spielkonsole mit Mobilfunkvertrag kann wettbewerbswidrig sein
Ein Kopplungsangebot kann gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, wenn nicht deutlich genug auf die zusätzlich entstehenden Kosten hingewiesen wird. Auch bei Kopplungsangeboten muss der Verbraucher genau darüber informiert …
Ein Kopplungsangebot kann gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, wenn nicht deutlich genug auf die zusätzlich entstehenden Kosten hingewiesen wird. Auch bei Kopplungsangeboten muss der Verbraucher genau darüber informiert …