Je älter, desto unkündbarer? Ein Trugschluss
Arbeitnehmer wachsen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit nicht automatisch in eine Unkündbarkeit hinein. Auch eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit schließt eine Entlassung nicht zwingend aus.
Arbeitnehmer wachsen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit nicht automatisch in eine Unkündbarkeit hinein. Auch eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit schließt eine Entlassung nicht zwingend aus.