Typenbezeichnung gehört in eine Werbeanzeige
Ein Elektromarkt darf nicht mit unspezifischen Geräteangaben werben. Technische Details in den Anzeigen reichen nach Ansicht des BGH nicht aus. Werbeanzeigen zu technischen Geräten müssen die genauen Typenbezeichnungen enthalten.
Ein Elektromarkt darf nicht mit unspezifischen Geräteangaben werben. Technische Details in den Anzeigen reichen nach Ansicht des BGH nicht aus. Werbeanzeigen zu technischen Geräten müssen die genauen Typenbezeichnungen enthalten.