Geschädigter muss angeblichen Sturz beweisen
Behauptet ein Kunde, er sei auf ungeräumten Weg vor dem Geschäft ausgerutscht, muss das Unternehmen nur haften, wenn der Kunde dafür auch Beweise vorlegen kann. Firmen müssen darauf achten, dass ihre Kundenparkplätze und Wege auch …
Behauptet ein Kunde, er sei auf ungeräumten Weg vor dem Geschäft ausgerutscht, muss das Unternehmen nur haften, wenn der Kunde dafür auch Beweise vorlegen kann. Firmen müssen darauf achten, dass ihre Kundenparkplätze und Wege auch …