Höchstaltersgrenze in Versorgungsverordnung kann diskriminierend sein
Keine Ansprüche in der betrieblichen Altersrente erwerben zu dürfen, nur weil der Arbeitnehmer bei Ablauf der Wartezeit das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat, ist altersdiskriminierend. Unterstützungskassen sehen in ihren …
Keine Ansprüche in der betrieblichen Altersrente erwerben zu dürfen, nur weil der Arbeitnehmer bei Ablauf der Wartezeit das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat, ist altersdiskriminierend. Unterstützungskassen sehen in ihren …