Arbeitgeber darf Kontrollmittel für Reisekostenabrechnung selbst bestimmen
Setzt der Arbeitgeber technische Hilfsmittel ein, um seine Mitarbeiter zu überwachen, muss er den Betriebsrat davon in Kenntnis setzen und sich das Vorgehen von diesem erst absegnen lassen. Die Überprüfung einer …
Setzt der Arbeitgeber technische Hilfsmittel ein, um seine Mitarbeiter zu überwachen, muss er den Betriebsrat davon in Kenntnis setzen und sich das Vorgehen von diesem erst absegnen lassen. Die Überprüfung einer …