Kündigung wegen privater Internet-Nutzung im Job
Frankfurt/Main. Arbeitgeber können die private Nutzung dienstlicher Internetanschlüsse grundsätzlich verbieten und auf einen Verstoß mit einer fristlosen Kündigung reagieren. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt …
Frankfurt/Main. Arbeitgeber können die private Nutzung dienstlicher Internetanschlüsse grundsätzlich verbieten und auf einen Verstoß mit einer fristlosen Kündigung reagieren. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt …