Gameforge legt Einspruch gegen Duz-Urteil ein
Bei der Urteilsverkündung war Gameforge nicht anwesend, jetzt legt der Browser-Games-Publisher Einspruch ein: Der Bundesgerichtshof muss nun erneut prüfen, ob sich Werbung mit "Du" in Spielen generell an Kinder richtet. Als der …
Bei der Urteilsverkündung war Gameforge nicht anwesend, jetzt legt der Browser-Games-Publisher Einspruch ein: Der Bundesgerichtshof muss nun erneut prüfen, ob sich Werbung mit "Du" in Spielen generell an Kinder richtet. Als der …