Gericht: Keine grundsätzliche Haftung eines Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen
Ein Anschlussinhaber haftet in Filesharing-Fällen nicht grundsätzlich für Rechtsverletzungen, wenn auch andere Personen, insbesondere die im Haushalt lebenden Kinder, Zugriff auf den Anschluss hatten. Das hat das Oberlandesgericht …
Ein Anschlussinhaber haftet in Filesharing-Fällen nicht grundsätzlich für Rechtsverletzungen, wenn auch andere Personen, insbesondere die im Haushalt lebenden Kinder, Zugriff auf den Anschluss hatten. Das hat das Oberlandesgericht …