Auto für Verlosung nicht von der Steuer absetzbar
Tombolas bei Betriebsveranstaltungen sind beliebt. Auch hochwertige Preise können hierbei als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das hat der 13. Senat des Finanzgerichts Köln …
Tombolas bei Betriebsveranstaltungen sind beliebt. Auch hochwertige Preise können hierbei als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das hat der 13. Senat des Finanzgerichts Köln …