BGH schafft mehr Rechtssicherheit für digitale Semesterapparate
Bildungseinrichtungen dürfen Schülern und Studenten bis zu 12 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werks online zur Verfügung stellen, aber nicht mehr als 100 Seiten. Das hat der Bundesgerichtshof (BHG) hat zum Abschluss des …
Bildungseinrichtungen dürfen Schülern und Studenten bis zu 12 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werks online zur Verfügung stellen, aber nicht mehr als 100 Seiten. Das hat der Bundesgerichtshof (BHG) hat zum Abschluss des …