Urteil gegen Missbrauch von Werkverträgen
Das Bundesarbeitsgericht hat dem Einsatz von Werkverträgen in einem aktuellen Urteil klare Grenzen gesetzt. Demnach dürfen sie nicht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abgeschlossen werden (vom 25.9.2013, Az.: 10 AZR 282/12).
Das Bundesarbeitsgericht hat dem Einsatz von Werkverträgen in einem aktuellen Urteil klare Grenzen gesetzt. Demnach dürfen sie nicht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abgeschlossen werden (vom 25.9.2013, Az.: 10 AZR 282/12).