Österreichische Polizisten mit elektronischer Fußfessel im Dienst
Wer in Österreich rechtskräftig zu maximal einem Jahr Haft verurteilt wurde, muss unter bestimmten Umständen nicht ins Gefängnis, sondern darf seine Strafe im "elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft" abbüßen.
Wer in Österreich rechtskräftig zu maximal einem Jahr Haft verurteilt wurde, muss unter bestimmten Umständen nicht ins Gefängnis, sondern darf seine Strafe im "elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft" abbüßen.