Geschäftsführer haftet für Schwarzlohnzahlungen
Beschäftigt eine GmbH Arbeitnehmer "schwarz", zahlt ihnen den Lohn also aus, führt aber die zusätzlich fälligen Abgaben nicht ab, handelt es sich aus Sicht des Gesetzgebers um vorsätzliche Steuerhinterziehung . Laut einem jetzt …
Beschäftigt eine GmbH Arbeitnehmer "schwarz", zahlt ihnen den Lohn also aus, führt aber die zusätzlich fälligen Abgaben nicht ab, handelt es sich aus Sicht des Gesetzgebers um vorsätzliche Steuerhinterziehung . Laut einem jetzt …