Tipp: Digitalen Nachlass mit der Firma regeln
Nach einem plötzlichen Tod bleiben auch am Arbeitsplatz digitale Daten zurück. Der Arbeitgeber darf dann Computer oder Smartphone nicht einfach durchsuchen. Eine Vorsorge ist sinnvoll. Wenn ein Mitarbeiter stirbt, stellt sein …
Nach einem plötzlichen Tod bleiben auch am Arbeitsplatz digitale Daten zurück. Der Arbeitgeber darf dann Computer oder Smartphone nicht einfach durchsuchen. Eine Vorsorge ist sinnvoll. Wenn ein Mitarbeiter stirbt, stellt sein …