Anspruch beim Tarifwechsel Rufnummernmitnahme ist einklagbar
Bei der Rufnummernmitnahme handelt es sich rechtlich gesehen um eine sogenannte wesentliche Nebenpflicht aus dem Vertrag, erklärt die Regensburger Rechtsanwältin Sabine Sobola: „Das ist ein einklagbarer Anspruch, der vor Gericht …
Bei der Rufnummernmitnahme handelt es sich rechtlich gesehen um eine sogenannte wesentliche Nebenpflicht aus dem Vertrag, erklärt die Regensburger Rechtsanwältin Sabine Sobola: „Das ist ein einklagbarer Anspruch, der vor Gericht …