5.200-Euro-Handy – kein Steuerabzug
Welche Betriebsausgaben noch als angemessen anzusehen sind und deshalb steuerlich abgezogen werden können, hat ein Finanzgericht entschieden.
Welche Betriebsausgaben noch als angemessen anzusehen sind und deshalb steuerlich abgezogen werden können, hat ein Finanzgericht entschieden.